Allgemeine
Geschäfts­bedingungen

(Stand: Juli 2012)

  1. Zwischen dem Gast (Besteller) und dem Landgasthof zum Mühlenteich kommt mit der Bestellung einer Leistung ein Vertrag zustande, in dem sich der Landgasthof verpflichtet, eine vom Besteller vergütete Leistung zu erbringen. Der Inhalt der Vereinbarung sollte in geeigneter und branchenüblicher Form schriftlich oder bei kurzfristigen Buchungen mündlich fixiert werden.
  2. Wird ein Vertrag mit einem Optionstermin geschlossen so behält sich der Landgasthof die Möglichkeit vor, zum vereinbarten Optionsdatum vom Vertrag ohne Angabe von Gründen zurückzutreten, wenn bis zu diesem Termin nicht der vom Besteller rechtsverbindlich unterzeichnete Vertrag bzw. eine verbindliche Bestellung vorliegt. Der Landgasthof behält sich das Recht vor, die vertraglich vereinbarten Räumlichkeiten nach Ablauf der Optionsfrist ohne vorherige Information des Bestellers anderweitig zu vermieten, wenn bis zu dem Zeitpunkt keine verbindliche Bestellung vorliegt.
  3. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner für die gesamte Dauer des Vertrages zur Erfüllung der abgeschlossenen gegenseitigen Verpflichtungen:
    1. Verpflichtung des Gastwirtes ist es, das Zimmer entsprechend der Bestellung bereitzuhalten.
    2. Verpflichtung des Gastes ist es, den Preis für die Zeit (Dauer) der Bestellung des Hotelzimmers zu bezahlen.
  4. Der Gast haftet wenn er das bestellte Hotelzimmer nicht in Anspruch nimmt (Absage, Nichtanreise). Er bleibt verpflichtet, den Preis für die vereinbarte Hotelleistung zu bezahlen, ohne dass es auf den Grund der Verhinderung ankommt (§ 552 BGB). Es handelt sich dabei nicht um einen Schadensersatz-, sondern um einen Erfüllungsanspruch.
  5. Die Vertragspartner sind beiderseitig berechtigt, vom geschlossenen Vertrag in seiner Gesamtheit kostenfrei, ohne Angabe von Gründen, vor Ablauf der Stornierungsfrist durch schriftliche Erklärung zurückzutreten. Ausschlaggebend ist der jeweilige Eingang der Rücktrittserklärung beim anderen Vertragspartner. Für Zimmerbestellungen gelten, soweit nicht anders schriftlich vereinbart, folgende Stornierungsfristen:
    • 1 Zimmer: am Anreisetag (90% des vertraglich vereinbarten Zimmerpreises)
    • 1 Zimmer: bis 24 Stunden vor Anreisetag (80% des vertraglich vereinbarten Zimmerpreises)
    • 1 Zimmer: bis 48 Stunden vor Anreisetag (60% des vertraglich vereinbarten Zimmerpreises)
    • bis 2 Zimmer: bis 3 Tage vor Anreisetag (kostenfrei)
    • bis einschließlich 5 Zimmer: bis 14 Tage vor Anreisetag (kostenfrei)
    • bis einschließlich 10 Zimmer: bis 28 Tage vor Anreisetag (kostenfrei)

    Gebuchte Zimmer stehen dem Gast am Anreisetag ab 15.00 Uhr zur Verfügung. Die Zimmer müssen am Abreisetag spätestens um 11.00 Uhr geräumt sein. Erfolgt dies nicht, ist das Hotel berechtigt für die zusätzliche Nutzung des Zimmers des Tagespreis (50% des regulären Zimmerpreises) in Rechnung zu stellen.
    Für Teilstornierungen gelten analoge Fristen, wobei jedoch die Gesamtzahl der stornierten Kapazitäten je Vertrag bzw. je Veranstaltung ausschlaggebend ist. Hält der Besteller die Stornierungsfristen nicht ein, so ist der Landgasthof berechtigt, den ihm entstehenden und vom Kunden zu ersetzenden Schaden zu pauschalieren. Der Kunde ist dann verpflichtet, 80% des vertraglich vereinbarten Preises für die Übernachtung mit oder ohne Frühstück zu bezahlen. Ersparte Aufwendungen sind damit abgegolten.
    Für Tagungs- und Bankettveranstaltungen gelten, soweit nicht schriftlich vereinbart, folgende Stornierungsfristen:

    • bis einschließlich 15 Personen: bis 14 Tage vor dem ersten Veranstaltungstag
    • ab 16 Personen: bis 21 Tage vor dem ersten Veranstaltungstag

    Veranstaltungen, die über zwei Uhr nachts hinausgehen, kann das Hotel, je angefangene Stunde 150,00 Euro in Rechnung stellen. Soweit Speisen- und Getränkeumsätze vereinbart sind, werden diese Speisen bei Stornierung – wie folgt – anteilig in Rechnung gestellt.

    • bis 20 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 30%
    • bis 13 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50%
    • bis 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 70%

    Ersparte Aufwendungen sind damit abgegolten.

  6. Leistungen durch Dritte oder Sonderleistungen, die infolge der Stornierung nutzlos werden, sind in jedem Fall zu bezahlen.
  7. Vom Kunden nicht in Anspruch genommene Zimmer, hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer anzurechnen.
  8. Lässt der Besteller mehr als die vereinbarte Teilnehmerzahl an der Veranstaltung teilnehmen, so ist die tatsächliche Teilnehmerzahl für die Rechnungslegung des Landgasthofes zum Mühlenteich maßgebend. Ist ausdrücklich eine maximale Teilnehmerzahl vereinbart, so darf diese nicht ohne ausdrückliche Zustimmung
    des Landgasthofes überschritten werden.
  9. Musik in jeglicher Form, Dekorationsmaterial oder sonstige Gegenstände darf der Besteller nur mit Zustimmung des Landgasthofes aufstellen und / oder anbringen.
    Sämtliche Materialien müssen den feuerpolizeilichen Anforderungen entsprechen. Die Verwendung von Klebstoffen, Möbelhaftern, Nägeln, Schrauben o.ä. zur Befestigung von Materialien an Wänden, Bodenflächen, Decken oder Einrichtungsgegenständen ist untersagt. Nach Abschluss der Veranstaltung sind mitgebrachte Gegenstände unverzüglich zu entfernen. Der Landgasthof übernimmt keinerlei Haftung für vor oder nach Veranstaltungen in den Veranstaltungsräumen aufbewahrte Gegenstände des Bestellers.
  10. Alle Rechnungen des Landgasthofes sind innerhalb 7 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen. Für den Fall des Zahlungsverzuges ist der Landgasthof berechtigt, dem Besteller Mahngebühren oder Verzugszinsen zu berechnen. Eine Aufrechnung gegen andere Forderungen an den Landgasthof ist ausgeschlossen.
  11. Der Besteller ist für die Einholung aller notwendigen öffentlich-rechtlichen Erlaubnisse und / oder Genehmigungen verantwortlich. Er gilt als Veranstalter im Sinne des Gesetzes und hat den Landgasthof wahrheitsgemäß vor Vertragsabschluss von der Art der Veranstaltung zu unterrichten. Ändern sich Art und Charakter der Veranstaltung nach Vertragsabschluss, so hat der Besteller dies dem Landgasthof unverzüglich mitzuteilen. Der Landgasthof ist in diesem Fall berechtigt, innerhalb von 2 Tagen kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten. Der Besteller stellt den Landgasthof ausdrücklich von allen etwaigen Forderungen Dritter, die aus evtl. nicht eingeholten oder nicht erteilten Genehmigungen und / oder Erlaubnissen resultieren frei.
  12. Im Falle von Störungen oder technischen Defekten von Gerätschaften oder sonstigem Inventar, dass der Landgasthof zur Verfügung stellt und das für die Durchführung der Veranstaltung oder den Aufenthalt erforderlich ist, wird sich der Landgasthof unverzüglich um die Schadensbehebung bemühen. Sollte dem Besteller dadurch ein Schaden entstehen, so haftet der Landgasthof nur dann, wenn die Schadensursache vom Besteller nachgewiesen wird und der Schaden auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Landgasthofes beruht. Sollte die Erfüllung des Vertrages in Folge von höherer Gewalt dem Landgasthof nicht oder unter erheblich erschwerten Bedingungen möglich sein, kann der Landgasthof vom Vertrag kostenfrei zurücktreten.
  13. Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen berührt die Wirksamkeit des übrigen Vertragsinhaltes nicht. Der Landgasthof und der Besteller verpflichten sich, eine uunwirksame oder nichtige Vertragsklausel durch eine dem wirtschaftlichen Ziel des Vertrages entsprechende wirksame Vertragsklausel zu ersetzen.
  14. Der Vertrag unterliegt Deutschem Recht. Gerichtsstand ist Frankfurt/Oder, wenn es sich bei dem Besteller um einen Vollkaufmann, eine juristische Person oder eine Person des öffentlichen Rechts handelt oder der Besteller keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat.
  15. Entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung weist das Hotel darauf hin, dass die Europäische Union eine Online-Plattform zu außergerichtlichen Belegung von verbraucherechtlichen Streitigkeiten („OSPlattform“) eingerichtet hat: https://ec.europa.eu/sonsumers/odr/
    Das Hotel nimmt jedoch nicht an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teil.

Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Landgasthof zum Mühlenteich vom Juli 2012.150